Privatauftrag

Die Abrechnung im Privatauftrag erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der Honorartabelle des BVSK. Unsere Vergütung bewegt sich innerhalb des Korridors V der BVSK-Honorarbefragung 2024 (Link zur Honorarbefragung).

Bei der Erstellung von Sondergutachten, insbesondere für Sonderaufbauten und speziell umgebaute Nutzfahrzeuge, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden.