E-Fahrzeug-Unfälle: Sicherer Umgang mit Batterien und Kosten nach einem KFZ-Schaden (BEV)

E-Fahrzeug-Unfälle: Sicherer Umgang mit Batterien und Kosten nach einem KFZ-Schaden (BEV)

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektro- und Hybridfahrzeugen entstehen neue Herausforderungen in der Schadenregulierung, die Versicherer vor komplexe Aufgaben stellen. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass man einer Elektrofahrzeug-Batterie nicht immer äußerlich ansieht, ob sie einen inneren Schaden erlitten hat. Deshalb ist es notwendig, die Batterietemperatur über mehrere Tage hinweg zu beobachten, was zusätzliche Kosten verursacht.

Sichtprüfung bei offensichtlichen Schäden

Ist die Batterie eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs bei einem schweren Unfall äußerlich beschädigt, muss sie eindeutig ersetzt werden.

Beobachtung von Temperaturerhöhungen

Bleibt die Batterie äußerlich unbeschädigt, aber das umgebende Material des Batteriekastens ist verformt, schreiben verschiedene Hersteller vor, das Fahrzeug auf einem Quarantäneplatz abzustellen und über mehrere Tage (in der Regel fünf) die Temperatur zu beobachten. Während dieser Zeit muss regelmäßig die Temperatur der Batterie gemessen und dokumentiert werden.

Alarmzeichen: Temperaturerhöhung

Erhitzt sich die Batterie, obwohl das Fahrzeug stromlos geschaltet wurde, muss sie erneuert werden, da Brandgefahr besteht. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen wie das Abdecken des Fahrzeugs mit einer brandhemmenden Decke oder das Unterstellen in einen geschlossenen, flutbaren Behälter sind notwendig und verursachen zusätzliche Kosten.

Verzögerung der Schadenfeststellung

Wenn sich die Temperatur nicht erhöht, kann die Batterie im Fahrzeug verbleiben. Allerdings verzögert sich dadurch die Erstellung des Schadengutachtens um mehrere Tage, was die Ausfallzeiten und damit die Nutzungsausfallentschädigung sowie Mietwagenkosten verlängert.

Aufwand auch bei Totalschäden

Selbst bei Totalschäden muss dieser Aufwand betrieben werden, um den Restwert der Batterie zu ermitteln. Auch hier sind die Beobachtung und Temperaturmessung unumgänglich.

Praxisfragen zu Kostenpositionen

Bei äußerlich unbeschädigter Batterie, aber strukturellen Fahrzeugschäden, die die Batterie beeinträchtigt haben könnten, entstehen Kosten durch das „Temperaturmessung „. Das Fahrzeug steht während dieser Zeit auf einem Quarantäneplatz, was zusätzliche Arbeitsaufwände für qualifizierte Werkstattmitarbeiter verursacht. Der Temperaturverlauf muss protokolliert werden, da bisher kein automatisiertes Werkzeug existiert, das diese Daten direkt übermittelt.

Abrechnung der Kosten

Bei Haftpflichtschäden gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Arbeitskosten werden an den Gutachter fakturiert, der sie als Fremdkosten in die Gutachtenrechnung aufnimmt.
  2. Die Werkstatt lässt sich vom Kunden beauftragen, den Gutachter zu unterstützen, und fakturiert die Kosten direkt an den Kunden. Der gegnerische Versicherer muss diese Kosten dann erstatten.

Bei Kaskoschäden sollten die Kosten direkt an den Versicherer fakturiert werden, da sie zur Schadenfeststellung gehören und nicht zur Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Standkosten und Notfallmaßnahmen

Während der Quarantänephase können Standkosten berechnet werden. Notfallmaßnahmen wie das Abdecken des Fahrzeugs mit einer brandausbreitungshemmenden Decke sind teuer und müssen berechnet werden. Sollte die Batterie beschädigt sein oder sich erhitzen, sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich, die ebenfalls vom Schädiger erstattet werden müssen.

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf aktualisiert. Trotzdem schließen wir jegliche Haftung und Gewährleistung aus, da die Thematik komplex ist und ständigen Veränderungen unterliegt.

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